Erste Planung für das Dorfgebiet Dia erste Planung der Flächennutzung nach dem Kriege in Bliedersdorf
und Postmoor erfolgte in den Jahren 1954 – 1957. Sie wurde beschlossen
in der Ratssitzung der Gemeindevertretung am 16.11.1953. Schon damals wurde
in Postmoor die ursprüngliche Hofstelle des Sägereibetriebes Brüggmann
ohne die Ackerfläche des Vorbesitzers J.P. Fick, Hs.No. 2, als Gewerbegebiet
ausgewiesen. Ferner wurde die Hoffläche der Vordermühle sowie die
schon damals abgebaute Sandgrubenfläche
bis zum heutigen Weg „Am Sandberg“ als Gewerbegebiet vorgesehen. Die seit 1947 im aufbaubefindliche Kleinhaussiedlung am Hangkamp
sowie die gegenüberliegende Ackerfläche
von H. Rieger und J. Feindt wurden als Kleinsiedlungsfläche im Plan
aufgenommen. Bis hart an die Grenze zur
Dorfstraße Postmoor – Bliedersdorf wurde das Auetal als Landschaftsschutzgebiet
in der Planung aufgenommen. Bis zum 13.06.1980 sollte es dauern, bis
das Auetal endgültig zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde. Seit
30.06.1997 unterliegt das Gebiet des Auetales und seiner Nebentäler
nunmehr dem Naturschutz. Die meisten Feuchtwiesen sind bereits vom Land aufgekauft
und der natürlichen Entwicklung überlassen worden. Bemerkenswert ist auch die Darstellung des geplanten Hansa-Kanals,
der durch das Auetal unterhalb des Hauerplatzes und einer Biegung
hinter der Vordermühle in Richtung Bullenbruch verlaufen sollte. Allerdings
wurde im Beratungszeitraum die Kanalplanung gemäß Erlasses des Bundesministers
für Verkehr vom 03.07.1955 zurückgenommen. Hinzuweisen ist auch auf die Darstellung einer Linie, die Postmoor
in Höhe des Asylantenheimes tangiert und einen „10 Km Radius vom Flugplatz
Stade“ markiert Bebauungsplan 6 „Postmoor“ Die
Aufstellung des Bebauungsplanes für das Dorfgebiet Postmoor wurde
am 20.12.1982 vom Gemeinderat beschlossen. Mit der Aufstellung des
Planes wurde am 22.03.1983 Architektin Frau Dipl. Ing. Sigrid Roseck
in Stade beauftragt. Bedenken
und Anregungen gegen die ausgelegte Planung führten im Herbst 1984
zur erneuten Auslegung. Allgemeine Zwecke und Ziele Zur
Regelung städtebaulicher Ordnung sollten bestimmte Festsetzungen,
insbesondere zur Wahrung der aufgelockerten Baustruktur, getroffen
werden. Mögliche
Nutzungskonflikte sollten vermieden werden. Planinhalt Postmoor
kann hinsichtlich seiner Entstehung und der Vielfalt der baulichen
Anlagen als Dorfgebiet angesehen werden und wurde demzufolge auch
als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Die vom Betrieb Brüggmann eingenommene
Fläche wurde als Gewerbegebiet ausgewiesen; wobei eine Teilfläche
zum Hangkamp in der Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt wurde. Maß der baulichen Nutzung: Die
bauliche Nutzung wurde im Dorfgebiet allgemein auf 0,3 sowohl für
die Geschoßflächenzahl als auch für die Grundflächenzahl festgesetzt.
Durch die Festsetzung einer verhältnismäßig niedrigen Ausnutzungsziffer
soll die aufgelockerte Dorfstruktur der vorhandenen Bebauung gewahrt
bleiben. Die Bebauung soll grundsätzlich auf ein Vollgeschoß beschränkt
bleiben. Für die Gewerbebetriebe gelten sowohl für die bauliche Nutzung
als in der Zahl der Vollgeschosse andere Werte. An der Grenze zur
Hangkampsiedlung mußte auf der Fläche des Gewerbebetriebes Brüggmann
eine 5 m breiter Streifen mit Bäumen und Sträuchern, die eine mittlere
Höhe von mindestens 2 m im Endzustand erhalten, bepflanzt werden.
Grundstücke des Hangkamps, die an das Gewerbegebiet stoßen, müssen
einen Grenzabstand von 10 m einhalten, der nicht bebaut werden darf. Am
18.02.1988 trat dieser Bebauungsplan in Kraft. Bebauungsplan Nr. 9 Seit
Jahren war im Flächennutzungsplan vorgesehen, südlich von Brüggmann
bis zum Siedenkamp Gewerbeflächen bereitzuhalten. Diese Flächen sollten
in erster Linie zur Erweiterung der Firma Brüggmann dienen. Zur Realisierung
dieses Vorhabens wurde dem Landwirt Blohm seinerzeit eine dortige
Ausweitung der Sandabfuhr untersagt. Nach
dem Aufstellungsbeschluß am 13.12.1990 ließ die Gemeinde Bliedersdorf
den o. g. Bebauungsplan im Juni 1991 öffentlich auslegen. Die geplante
Größe von 11,7 ha, die unmittelbar an die Hangkamp-Siedlung heranführen
sollte, ist allerdings umfangreicher als im gültigen Flächennutzungsplan
vorgesehen. Gegen
diese vergrößerte Ausweisung und die unmittelbare Angrenzung an das
Siedlungsgebiet legten Anwohner vom Hangkamp Einspruch ein. Im
Laufe des Ausstellungsverfahrens hat die Gemeinde, die ihr auferlegte
Schaffung von Ausgleichsflächen nach dem NNatG § 10 in der Form erfüllt,
daß sie diese 7000 m² direkt im Gewerbegebiet ausgewiesen hat. Um
eine Beeinträchtigung der Anwohner vom Hangkamp zu vermeiden, wurde
diese Ausgleichsfläche als Pufferzone zur Siedlung eingeplant. Für
die vorgesehene 12 m breite Rand- und Zwischenbepflanzung wird eine
Fläche von 1 ha benötigt. Erschlossen
wird das Gebiet durch die 15 m breite Straße „Am Siedenkamp“, die
bis an die Nottensdorfer Gemeindegrenze mit Abzweigungen in Richtungen
Hang- und Siedenkamp führt. Die Wegeverbindung zur Hangkampsiedlung,
die durch die angepflanzte 55 m tiefe Ausgleichsfläche führt, wird
als Fuß- und Radweg in einer Breite von 8 m ausgewiesen. Als
Nutzfläche für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben verbleibt eine
Größe von 8,7 ha, wovon allerdings 1,8 ha als GEE-Gebiet gilt. In
diesem eingeschränkten Gewerbegebiet sind nur Betriebe und Anlagen
zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Auch
Wohngebäude, die zum Betrieb gehören, dürfen errichtet werden, siehe
Neubau „Meretz“. Der
heutige Privatweg an der Nottensdorfer Grenze zum Haus Nr. 30 wird
künftig aufgehoben und bepflanzt. Der ausgewiesene Wanderweg muß dann
durch das Gewerbegebiet führen. Am
19.08.1993 hat die Gemeinde Bliedersdorf den Teilbereich, der durch
den Flächennutzungsplan abgesichert ist, als Satzung beschlossen.
Bisher ist der Plan aber noch nicht in Kraft getreten. Bebauungsplan "Siedenkamp und Hangkamp" Das Postmoor-Areal zwischen Bundesstraße und Bahnlinie, was im grenzüberschreitenden Bereich zwischen Flecken Horneburg und Gemeinde Bliedersdorf (Postmoor) liegt, stand am 23.01.2006 erneut zur Beratung im Gemeinderat von Bliedersdorf an. Nach Vorstellung der Samtgemeindeverwaltung Horneburg, soll das genannte Gebiet mit dem Ziel neu überplant werden, dass das vorgesehene Mischgebiet auch für gewerbliche Nutzungen mit Ausnahme eines Lebensmitteldiscountermarktes in Frage kommen sollte. Bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme der SPD-Fraktion wurde der beantragte Bebauungsplan auf den Weg gebracht. Mit einem Entwurf des Bebauungsplanes "Postmoor/B73/Bahn befasste sich am 14.12.2006 in Anwesenheit des Planers, Herrn H.J. Guleke,der Planungsausschusses des Flecken Horneburg. Das Planungsgebiet umfasst 8000², davon liegen 2000² auf dem Gebiet des Ortsteiles Postmmor. Im Westen begrenzt der Teich von Wilke das Plangebiet zum Naturschutzgebiet Auetal. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet mussl von der Kreisstraße 37 erfolgen, eine direkte Anbindung an die B73 wird es nicht geben. Nur bestimmte Betriebe sollen in dem eingeschränkten Gewerbegebiet zugelassen werden. Nahversorger, Vergnügungsstätten, Speditionen und Betriebe mit Lagerplätzen für Geräte und Schrott dürfen hier nicht ansiedeln. Der Rat der Gemeinde Bliedersdorf hat in seiner Sitzung am 22.01.2007 seine Zustimmung zu dem o.g. Bebaungsplan erteilt . Somit kann die öffentliche Auslegung nunmehr erfolgen. |
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