Bebauungspläne

Erste Planung für das Dorfgebiet

Dia erste Planung der Flächennutzung nach dem Kriege in Bliedersdorf und Postmoor erfolgte in den Jahren 1954 – 1957. Sie wurde beschlossen in der Ratssitzung der Gemeindevertretung am 16.11.1953.

Schon damals wurde in Postmoor die ursprüngliche Hofstelle des Sägereibetriebes Brüggmann ohne die Ackerfläche des Vorbesitzers J.P. Fick, Hs.No. 2, als Gewerbegebiet ausgewiesen.  Ferner  wurde die Hoffläche der Vordermühle sowie die schon damals abgebaute Sandgrubenfläche  bis zum heutigen Weg „Am Sandberg“ als Gewerbegebiet vorgesehen.

Die seit 1947 im aufbaubefindliche Kleinhaussiedlung am Hangkamp sowie die gegenüberliegende  Ackerfläche von H. Rieger und J. Feindt wurden als Kleinsiedlungsfläche im Plan aufgenommen.

Bis hart an die Grenze zur  Dorfstraße Postmoor – Bliedersdorf wurde  das Auetal  als Landschaftsschutzgebiet in der Planung aufgenommen. Bis zum 13.06.1980 sollte es dauern, bis das Auetal endgültig zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde. Seit 30.06.1997 unterliegt das Gebiet des Auetales und seiner Nebentäler nunmehr dem Naturschutz. Die meisten Feuchtwiesen sind bereits vom Land aufgekauft und der natürlichen Entwicklung überlassen worden.

Bemerkenswert ist auch die Darstellung des geplanten Hansa-Kanals, der durch das Auetal unterhalb des Hauerplatzes und einer Biegung hinter der Vordermühle in Richtung Bullenbruch verlaufen sollte. Allerdings wurde im Beratungszeitraum die Kanalplanung gemäß Erlasses des Bundesministers für Verkehr vom 03.07.1955 zurückgenommen.

Hinzuweisen ist auch auf die Darstellung einer Linie, die Postmoor in Höhe des Asylantenheimes tangiert und einen „10 Km Radius vom Flugplatz Stade“ markiert

Bebauungsplan 6 „Postmoor“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Dorfgebiet Postmoor wurde am 20.12.1982 vom Gemeinderat beschlossen. Mit der Aufstellung des Planes wurde am 22.03.1983 Architektin Frau Dipl. Ing. Sigrid Roseck in Stade beauftragt.

Bedenken und Anregungen gegen die ausgelegte Planung führten im Herbst 1984 zur erneuten Auslegung.

Allgemeine Zwecke und Ziele

Zur Regelung städtebaulicher Ordnung sollten bestimmte Festsetzungen, insbesondere zur Wahrung der aufgelockerten Baustruktur, getroffen werden.

Mögliche Nutzungskonflikte sollten vermieden werden.

Planinhalt

Postmoor kann hinsichtlich seiner Entstehung und der Vielfalt der baulichen Anlagen als Dorfgebiet angesehen werden und wurde demzufolge auch als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Die vom Betrieb Brüggmann eingenommene Fläche wurde als Gewerbegebiet ausgewiesen; wobei eine Teilfläche zum Hangkamp in der Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt wurde.

Maß der baulichen Nutzung:

Die bauliche Nutzung wurde im Dorfgebiet allgemein auf 0,3 sowohl für die Geschoßflächenzahl als auch für die Grundflächenzahl festgesetzt. Durch die Festsetzung einer verhältnismäßig niedrigen Ausnutzungsziffer soll die aufgelockerte Dorfstruktur der vorhandenen Bebauung gewahrt bleiben. Die Bebauung soll grundsätzlich auf ein Vollgeschoß beschränkt bleiben. Für die Gewerbebetriebe gelten sowohl für die bauliche Nutzung als in der Zahl der Vollgeschosse andere Werte. An der Grenze zur Hangkampsiedlung mußte auf der Fläche des Gewerbebetriebes Brüggmann eine 5 m breiter Streifen mit Bäumen und Sträuchern, die eine mittlere Höhe von mindestens 2 m im Endzustand erhalten, bepflanzt werden. Grundstücke des Hangkamps, die an das Gewerbegebiet stoßen, müssen einen Grenzabstand von 10 m einhalten, der nicht bebaut werden darf.

Am 18.02.1988 trat dieser Bebauungsplan in Kraft.

Bebauungsplan Nr. 9
„Gewerbegebiet Postmoor Süd“

Seit Jahren war im Flächennutzungsplan vorgesehen, südlich von Brüggmann bis zum Siedenkamp Gewerbeflächen bereitzuhalten. Diese Flächen sollten in erster Linie zur Erweiterung der Firma Brüggmann dienen. Zur Realisierung dieses Vorhabens wurde dem Landwirt Blohm seinerzeit eine dortige Ausweitung der Sandabfuhr untersagt.

Nach dem Aufstellungsbeschluß am 13.12.1990 ließ die Gemeinde Bliedersdorf den o. g. Bebauungsplan im Juni 1991 öffentlich auslegen. Die geplante Größe von 11,7 ha, die unmittelbar an die Hangkamp-Siedlung heranführen sollte, ist allerdings umfangreicher als im gültigen Flächennutzungsplan vorgesehen.

Gegen diese vergrößerte Ausweisung und die unmittelbare Angrenzung an das Siedlungsgebiet legten Anwohner vom Hangkamp Einspruch ein.

Im Laufe des Ausstellungsverfahrens hat die Gemeinde, die ihr auferlegte Schaffung von Ausgleichsflächen nach dem NNatG § 10 in der Form erfüllt, daß sie diese 7000 m² direkt im Gewerbegebiet ausgewiesen hat.

Um eine Beeinträchtigung der Anwohner vom Hangkamp zu vermeiden, wurde diese Ausgleichsfläche als Pufferzone zur Siedlung eingeplant. Für die vorgesehene 12 m breite Rand- und Zwischenbepflanzung wird eine Fläche von 1 ha benötigt.

Erschlossen wird das Gebiet durch die 15 m breite Straße „Am Siedenkamp“, die bis an die Nottensdorfer Gemeindegrenze mit Abzweigungen in Richtungen Hang- und Siedenkamp führt. Die Wegeverbindung zur Hangkampsiedlung, die durch die angepflanzte 55 m tiefe Ausgleichsfläche führt, wird als Fuß- und Radweg in einer Breite von 8 m ausgewiesen. Die öffentlichen Verkehrswege haben einen Flächenbedarf von 1.172 ha.

Als Nutzfläche für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben verbleibt eine Größe von 8,7 ha, wovon allerdings 1,8 ha als GEE-Gebiet gilt. In diesem eingeschränkten Gewerbegebiet sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Auch Wohngebäude, die zum Betrieb gehören, dürfen errichtet werden, siehe Neubau „Meretz“.

Der heutige Privatweg an der Nottensdorfer Grenze zum Haus Nr. 30 wird künftig aufgehoben und bepflanzt. Der ausgewiesene Wanderweg muß dann durch das Gewerbegebiet führen.

Am 19.08.1993 hat die Gemeinde Bliedersdorf den Teilbereich, der durch den Flächennutzungsplan abgesichert ist, als Satzung beschlossen. Bisher ist der Plan aber noch nicht in Kraft getreten.

Weil die Firma Brüggmann ihren Sägewerksbetrieb aufgegeben hat, wird auch der Bbaupl Nr. 9 tangiert. (siehe auch Bbaupl. 6). Die erforderlichen Plaungskosten trägt auch hier ebenfalls die Kreissparkasse. Die Neuregelung erfolgt ebenfalls unter dem neuen Bebauungsplan "Siedenkamo und Hangkamp".

Bebauungsplan "Siedenkamp und Hangkamp"Nr. 18

Die Kreissparkasse hat zwischenzeitlich die Flächen des Sägewerkes Brüggmann, soweit sie im Breich des Bbaupl. Nr. 6 liegen, erworben, mit dem Ziel, die gesamte Betriebsanlage kurzfristig abzureißen und das Grundstück einer neuen Nutzung (Wohnbebauung) zuzuführen. Die Samtgemeinde Horneburg hat zwischenzeitlich mit der 5. Änderung den Flächennutzungsplan entsprechnd angepasst.

Am 23.01.2006 hat der Rat der Gemeinde Bliedersdorf einstimmig beschlossen, den Bbaupl Nr. 6 entsprechend zu ändern (Aufstellungsbeschluß). Planungs- und Erschließungskosten für den Änderungsbereich übernimmt gemäß Vereinbarung die Kreissparkasse.

Der Rat der Gemeinde Bliedersdorf hat in seiner Dezember-Sitzung den Haushalt 2007 beschlossen U.a.werden für das geplante Wohn-und Gewerbegebiet 5000 € bereitgestellt. Der Bebauungsplanentwurf für das Wohngebiet ist derzeit in der Vorbereitung und wird aller Voraussicht im Januar 2007 erstmalig im Gemeinderat beraten. Die SPD-Fraktion will sich dafür starkmachen, dass die neue Bebauung in die bisherige Struktur Postmoors integriert wird! U.a.sollen die Grundstücke eine Mindestgröße von 700 ² nicht unterschreitenn.

In der Sitzung des Gemeinderates am 22.01.2007 hat der Rat den jetzt so genannten Bebauungsplan "Siedenkamp und Hangkamp" Nr. 18 auf dem Weg gebracht und die öffentliche Auslegung beschlossen, somit befindet er sich in der Endphase. In zwei Teile ist das 6,9 Hektar große Plangebiet unterteilt. Im Norden liegt das Wohngebiet mit rund 700 Quadradmeter großen Grundstücken, ein Dreieck mit Wendehammer und Fußweg in Richtung Horneburg und Spielplatz, in dem sich auch nicht störendes Gewerbe wie Praxen und Büros ansiedeln kann. Die Hangkamp-Straße ist durch einen Gehweg zwischen Gewerbegebiet/ Wohnsiedlung mit der Wohnsiedlung verbunden. Den einzelnen Bauwilligen sollen mehr gestalterische Freiheiten in der Bauweise gewährt werden.Im Westen wird das Gebiet durch die Kreisstraße begrenzt und im Osten durch die Straße am Hangkamp.

Das benachbarte Gewerbegebiet wird im Süden, durch einen Lärmschutzwall getrennt und über die Straße "Am Siedenkamp" und Kreisstraße erschlossen.

Im Mittwochsjournal vom 31.01.06 wurden alle Baugebiete im Landkreis Stade veröffentlicht, u.a. auch das s.g. Baugebiet "Postmoor" mit 24 freien Grundstücken in der Größe von 700 bis 1000² . Vollerschlossen in der Preislage von 80 bis 100 € und zur Bebauung von EZH und DH vorgesehen.

Der Bauausschuss der SG Horneburg hat in seiner Sitzung im Januar 2007 ihren Flächennutzungsplan für das gesamte Samtgemeindegebiet neu überarbeitet; die vorgesehene Änderung des Bebauungsplan Nr.18 fand in diesem Plan seinen vollen Niederschlag.

Am 19.11.2007 beschließt der Rat der Gemeinde Bliedersdorf den -Bebauungsplan Nr. 18 -Siedenkamp und Hangkamp mit 21Bauplätzen auf dem Gelände der ehemaligen Sägereiund 5 Plätze auf dem Grundstück von F. Höft. Das Gewerbegebiet musste im Zuge des Auslegeverfahrens durch das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven in ein eingeschränktes umgewandelt werden.

Am 08.02.2008 wurde für das neue Plangebiet ein Grenztermin zu den direkten Anliegergrundstücken abgehalten. Hier wurde Gelegenheit zur Anhörung im Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren gegeben. Anfang Februar wurde auch von der Kreissparkasse ein Werbeschild mit dem Angbot der gelanten Hausplätze aufgestellt.

Am 11.04.2008 werden die Vermessungspunkte für den Straßenraum von der Vermessungsfirms gesetzt.

Anfang Mai 2008 erfogt der erste Spatenstich für die Erschließung des neuen Baugebietes. Zum symbolischen ersten Spatenstich stieg der Chef der Kreissparkasse, Herr Fitschen auf den Bagger. Mit dabei waren Horneburgs Samtgemeindebürgermeister Gerhard Frölian, Bürgermeister Rainer Schulz und sein Vertreter Tobias Terne sowie Stefan Moje, und Achim Rotsch von der Kreissparkasse. " Der Standort ist erste Sahne " wirbt der Chef der Kreissparkasse und wettet ,dass die Grundstücke spätestens in eineinhalbJahren verkauft sein werden. Voll erschlossen kosten die 700 bis 960 Quadratmeter großen Grundstücke, die ab August bebaut werden können, 70 bis 110 € pro Quadratmeter. Für die Erschließung hat deie KSK Aufträge in Höhe von 386 000 € vergeben.

Die Erschließung ist seit dieser Zeit im vollen Gange. Der Aushub der Straßen- und Gehwegtrassen wird ua. für die Errichtung des 3,50 hohen Lärmschutzwalles zwischen Gewerbegebiet und der Wohnsiedlung verwendet. Dieser Wall wurde am 3. Juli 2008 nach Zufuhr weiterer Erdmassen von Außerhalb fertiggestellt. Am 20.Juni 2008 ist die Kanalisation fertig; Auf den Grundstücken wurden die Einlaufschächte gesetzt. Am 24.Juni Gehweganlage vom Hangkamp aus mit Granulat befestigt. Die mit Granulat versehene Straßentrasse wurde mit einem Teerbelag versehen.

Die geplanten Hausplätze -5 bei Höft, 10,13,15,16,18,19,22,24,25,-Holzplatz sind bis Anfang August verkauft. Die Plätze 13 und 25 befinden sich in der Bebauung.

Der Rat der Gemeinde Bliedersdorf hat in seiner Sitzung am 25.08.2008 mehrheitlich beschlossen, die Straßenbezeichnung für das erschlossene Baugebiet mit dem Namen "Eichenkamp " zu benennen.

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Bebauungsplan "Postmoor/B73/Bahn"

Das Postmoor-Areal zwischen Bundesstraße und Bahnlinie, was im grenzüberschreitenden Bereich zwischen Flecken Horneburg und Gemeinde Bliedersdorf (Postmoor) liegt, stand am 23.01.2006 erneut zur Beratung im Gemeinderat von Bliedersdorf an. Nach Vorstellung der Samtgemeindeverwaltung Horneburg, soll das genannte Gebiet mit dem Ziel neu überplant werden, dass das vorgesehene Mischgebiet auch für gewerbliche Nutzungen mit Ausnahme eines Lebensmitteldiscountermarktes in Frage kommen sollte. Bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme der SPD-Fraktion wurde der beantragte Bebauungsplan auf den Weg gebracht.

Mit einem Entwurf des Bebauungsplanes "Postmoor/B73/Bahn befasste sich am 14.12.2006 in Anwesenheit des Planers, Herrn H.J. Guleke,der Planungsausschusses des Flecken Horneburg. Das Planungsgebiet umfasst 8000², davon liegen 2000² auf dem Gebiet des Ortsteiles Postmmor. Im Westen begrenzt der Teich von Wilke das Plangebiet zum Naturschutzgebiet Auetal. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet mussl von der Kreisstraße 37 erfolgen, eine direkte Anbindung an die B73 wird es nicht geben. Nur bestimmte Betriebe sollen in dem eingeschränkten Gewerbegebiet zugelassen werden. Nahversorger, Vergnügungsstätten, Speditionen und Betriebe mit Lagerplätzen für Geräte und Schrott dürfen hier nicht ansiedeln.

Der Rat der Gemeinde Bliedersdorf hat in seiner Sitzung am 22.01.2007 seine Zustimmung zu dem o.g. Bebaungsplan erteilt . Somit kann die öffentliche Auslegung nunmehr erfolgen.


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